Experten im Bereich der HOAI sind begehrt. Meinungsverschiedenheiten zur Honorarzoneneinordnung oder zum erbrachten Leistungsumfang können regelmäßig nur über ein Sachverständigenvotum geklärt werden. Gleichzeitig stehen für dieses komplexe Sachgebiet nur verhältnismäßig wenige Honorarsachverständige zur Verfügung.
Als Sachverständiger für die Honorare der Architekten und Ingenieure
biete ich folgende Dienstleistungen an:
Privatgutachterliche Stellungnahmen zu allen Fragen der Honorarermittlung nach HOAI
Privatgutachterliche Stellungnahmen zu vorliegenden Gerichtsgutachten
Unterstützung bei Vergleichsverhandlungen sowie Schiedsgutachten
Beratung in allen Fragen zur HOAI wie z.B.
Sachverständige Unterstützung bei der Vertragsgestaltung
Unterstützung bei der Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung
Prüfung einer Schlussrechnung
Unterstützung bei der Abrechnung nach einer Vertragskündigung
Bewertung von erbrachten Leistungen nach Teilleistungstabellen
Unterstützung bei laufenden Gerichtsverfahren
Unterstützung bei der Prozessvorbereitung
Überprüfung bestehender Architekten- und Ingenieurverträge
Auch nach der EuGH-Entscheidung , nach der die Begrenzung der Honorare durch die HOAI europarechtswidrig ist, ist die HOAI als Vertragsgrundlage weiterhin anwendbar. Meinungsverschiedenheiten zur Honorarzoneneinordnung oder zum erbrachten Leistungsumfang können regelmäßig nur über ein Sachverständigenvotum geklärt werden.